Kinderrechte

Bunte Luftballons mit Logo der Katholischen Jungschar

Kinderrechteaktion der KJSÖ (Foto: Mayerhofer/ED Wien)

Alle Kinder haben Rechte!


Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989) bildet eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Katholischen Jungschar Österreichs.

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 - vor 30 Jahren - von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist schnell zu dem weltweit gültigen Grundgesetz der Kinderrechte geworden. 

Kinderrechte sind eine besondere Gruppe von Menschenrechten, die für alle Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren gelten. Dazu zählen zum Beispiel das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung oder der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Hier findest du die UN-Kinderrechtskonvention im Volltext. 

In der Mitte stehen die Kinder

Jungschar ist „Lobby für Kinder“ – so lautet eines der Handlungsfelder der Katholischen Jungschar. Wir engagieren uns für eine kinderfreundliche Gesellschaft, bringen die Lebensbedingungen von Kindern zur Sprache und setzen uns für eine Politik ein, die sich an den Bedürfnissen von Kindern orientiert. 

Die Kinderrechte gelten für uns als Handlungsleitfaden und Überprüfungsinstrument. Die Katholische Jungschar ist aktives Mitglied im Netzwerk Kinderrechte.

Wir leisten mit unseren alljährlichen österreichweiten Aktionen rund um den Tag der Kinderrechte am 20. November einen Beitrag zur Bekanntmachung der Kinderrechte in der österreichischen Gesellschaft und setzen uns für ihre umfassende Einhaltung ein.

Fragen und Antworten rund um Kinderrechte

Was ist die Kinderrechtskonvention?

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde 1989 von den Vereinten Nationen beschlossen. Sie bildet die Grundlage der Kinderrechte, als Ausdruck besonderer Menschenrechte von Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen in Schule und Ausbildung (die Konvention definiert „Kind“ als alle Menschen unter 18 Jahren).

Hier findest du die UN-Kinderrechtskonvention im Volltext. 

Welche Kinderrechte stehen in der Kinderrechtekonvention?

Die Kinderrechtskonvention ist von vier Grundprinzipien getragen:

  • Vorrang des Kindeswohls: bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, soll das Wohl des Kindes ein vorrangiges Kriterium in der Interessenabwägung sein.
  • Kinderrecht auf Partizipation: Kinder sollen bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, angemessen eingebunden werden.
  • Recht auf Leben, Überleben, Entwicklung: Existenzsicherung und bestmögliche Entfaltungsmöglichkeiten müssen dem Kind gewährleistet werden.
  • Verbot der Diskriminierung: gleich aus welchen Gründen (Hautfarbe, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Geschlecht, Religion, Behinderung, Vermögen der Eltern, etc.) ist eine Benachteiligung von Kindern unzulässig.

An diese Grundprinzipien schließt ein Katalog von Rechten an, die häufig in drei Gruppen eingeteilt werden:

  • Versorgungsrechte: dazu gehören zum Beispiel das Recht auf angemessenen Lebensstandard (einschließlich Nahrung und Unterkunft), auf Zugang zu Gesundheitsdiensten, auf Bildung, auch im Hinblick auf besondere Zielgruppen wie Kinderflüchtlingen
  • Schutzrechte: in diese Gruppen fallen zum Beispiel das Verbot jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und der Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung von Kindern (Kinderarbeit).
  • Beteiligungsrechte: „klassische“ Freiheitsrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit sind Kindern ebenso garantiert wie ein Recht von Kindern auf soziale Integration und das schon erwähnte grundsätzliche Recht auf Partizipation.

Wie viele Kinderrechte gibt es?

Insgesamt gibt es 54 Kinderrechteartikel.

Wo gelten die Kinderrechte?

Die Kinderrechtskonvention ist insofern auch ein besonderer Vertrag als sie die Menschenrechtskonvention mit prinzipiell weitreichendster Zustimmung unter den Staaten darstellt: mit Ausnahme der USA haben sich alle Staaten der Welt rechtlich dazu verpflichtet, die Rechte und Prinzipien der Konvention zu gewährleisten, das heißt für die Kinder in ihrem Verantwortungsbereich Wirklichkeit werden zu lassen.

Wie wird die Einhaltung der Kinderrechte überwacht?

Die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention sind verpflichtet, die Umsetzung der Kinderrechte durch einen Monitoring-Prozess zu kontrollieren. Sie müssen dem UN-Kinderrechtsausschuss in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung berichten. Der Ausschuss veröffentlicht die Ergebnisse zusammen mit eigenen Empfehlungen für eine verbesserte Umsetzung unter dem Titel "Abschließende Bemerkungen".

Die Katholische Jungschar ist als Mitglied des Netzwerks Kinderrechte aktiv am Monitoring beteiligt.

Wo finde ich mehr Infos zu Kinderrechten?

Auf der Website des Netzwerks Kinderrechte findest du viele weitere Informationen zu den Kinderrechten.

Die UN-Kinderrechtskonvention im Volltext findest du hier.

Gibt es die Kinderrechte auch für Kinder verständlich erklärt?

Ja, einige Kinderorganisationen haben die UN-Kinderrechtskonvention für Kinder erklärt, z.B. hier von UNICEF.

Die Kinderrechte in Österreich

2011 wurden einige Artikel der Kinderrechtskonvention in die österreichische Verfassung aufgenommen. Von insgesamt 54 Artikeln der UN-Konvention wurden allerdings nur acht Artikel in das Bundesverfassungsgesetz aufgenommen. Die grundlegende Bedingung der Antidiskriminierung fehlt zum Beispiel. Alle Kinderrechte sollten vorbehaltlos in allen Punkten in die österreichische Verfassung aufgenommen werden.

Kinderrechteaktion der Katholischen Jungschar


Mehr Infos und Materialien zur Kinderrechteaktion der Katholischen Jungschar rund um den 20. November, dem internationalen Tag der Kinderrechte.

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