Jugendschutzgesetz

Die Katholische Jungschar Österreichs fordert eine österreichweite einheitliche Jugendschutzgesetzgebung. Derzeit gibt es in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze.

Die Erziehung von Kindern und Jugendlichen und die Begleitung in ihrer Entwicklung sieht die Katholische Jungschar grundsätzlich als Aufgabe und Pflicht der Eltern. Wir gehen vom Prinzip der Subsidiarität aus und stellen damit die Elternkompetenz und Eigenverantwortlichkeit der Jugendlichen vor staatliches Handeln.

Nichtsdestotrotz bedürfen Kinder und Jugendliche des besonderen Schutzes des Staates, in erster Linie wenn Eltern oder andere Erwachsene etwas tun, veranlassen oder zulassen, was den Kindern schadet. Hier muss der Staat mittels eines einheitlichen Jugendschutzgesetzes geeignete Schutzmaßnahmen setzen.