Wir setzen uns dafür ein, daß Kindgerechtheit ein selbstverständlicher Maßstab politischen Handelns wird.
Einen wichtigen Maßstab zur Prüfung der Kindgerechtheit politischen Handelns bildet die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der UNO beschlossen und beinhaltet Anforderungen an beitretende Vertragsstaaten zum Schutz, zum Wohl und zur Förderung der Kinder.
Das Recht des Kindes, mit den Eltern zu leben, die besondere Verantwortung der Massenmedien gegenüber Kindern, das Recht auf Bildung, Freizeit und Spiel oder besondere Schutzmaßnahmen für Flüchtlings-, Minderheiten-, Waisen- und behinderte Kinder sind dort verankert. Etwa 140 Länder haben die Kinderrechtskonvention unterzeichnet, der österreichische Nationalrat hat sie im Juni 1992 als Staatsvertrag beschlossen.
Die Kinderrechte dieser Konvention sind vor österreichischen Gerichten und Verwaltungsbehörden nicht einklagbar, Österreich ist lediglich international verpflichtet, für die Gewährung der Kinderrechte Sorge zu tragen und muß hierüber regelmäßig den Vereinten Nationen berichten. Trotz dieser "Zahnlosigkeit" bildet die Kinderrechtskonvention für das Bemühen um eine kindgerechte Politik und eine kinderfreundliche Gesellschaft eine wichtige Leitlinie und Argumentationshilfe.
Auch in Österreich sind viele Rechtsnormen aufgrund der Kinderrechtskonvention hinterfragbar; weiters besteht Anlaß, neue Instrumente zur politischen Mitwirkung, zum Schutz und zur Förderung von Kindern zu entwickeln - Du findest im Folgenden noch einige Hinweise für die Jungschararbeit. Nicht zuletzt entsprechen auch einige Einstellungen von Herrn und Frau Österreicher keineswegs dem Geist der Kinderrechtskonvention:
Das Recht der Kinder auf selbständige Entscheidung über den schulischen und beruflichen Werdegang halten beispielsweise nur knapp die Hälfte für wichtig, die Wahrung des Briefgeheimnisses gegenüber Kindern nur mehr weniger als die Hälfte. Wenn Du Interesse am Originaltext der Kinderrechtskonvention hast, ruf bitte im Jungscharbüro an.
Artikel 12 Kinderrechtskonvention:
"Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. ..."
Hierzulande ist nicht zuletzt aufgrund dieser Anforderung der Kinderrechtskonvention ein verstärktes Bemühen, Kindern in der Regionalpolitik die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung einzuräumen, zu beobachten. In manchen Gemeinden haben sich bereits Kindergemeinderäte etabliert, anderswo sind beratende Kindergruppen bei Spielplatzerneuerungen und örtlichen Bauvorhaben eingerichtet worden.
Die Jungschar unterstützt diese Entwicklung, denn der Auftrag der Kinderrechtskonvention, die Meinung des Kindes zu berücksichtigen, erfordert aktives Handeln der Kommunalpolitik: Kinder müssen von kommunalen Vorhaben regelmäßig informiert werden und sich hierzu eine Meinung bilden können. Ein Gemeinderat, der auf schriftliche Stellungnahmen von Kindern wartet oder lediglich die Ansicht der eigenen Kinder am Frühstückstisch einholt, entspricht nicht dem Geist der Kinderrechtskonvention.
Überlegt in der Jungschar Deiner Pfarre, wie ihr die Gemeindepolitik von der Einrichtung eines ständigen Kindergemeinderates überzeugen könnt und versucht, die weitere Entwicklung des Kindergemeinderates und der Einbeziehung der Kinderanliegen bei kommunalen Projekten kritisch zu begleiten.
Achte bei regionalen Partizipationsmodellen, daß nicht einfach die gewohnten politischen Strukturen Erwachsener auf Kinder übertragen werden: Wörter wie "Gewählte Mandatare", "Auftrag der Wählerschaft" oder "Funktionsperiode" sollen nicht zum Alltag von Kindergemeinderäten gehören. Alle Kinder des Ortes sollen zum Kindergemeinderat eingeladen werden und jedes Kind soll bei jenen Themen, die ihm persönlich wichtig sind, mitreden können.
Setzt euch in der Gemeinde dafür ein, daß die Rahmenbedingungen der Kinderbeteiligung den Kindern Gehör und Gestaltungsmöglichkeiten zusichern. Dazu gehören die Selbstverpflichtung des Gemeinderates, zu Anliegen des Kindergemeinderates öffentlich Stellung zu nehmen und ein eigenes Budget des Kindergemeinderates.
Auch in der Pfarre ist Kinderbeteiligung wichtig. Eine Möglichkeit ist die Einrichtung eines Kinderpfarrgemeinderates, wo Mitglieder des Pfarrgemeinderates und der Pfarrer sich regelmäßig mit Kindern treffen, ihren Anliegen zuhören und gemeinsam Konsequenzen vereinbaren.
Artikel 34 Kinderrechtskonvention:
"Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Mißbrauchs zu schützen. ..."
Sexueller Mißbrauch von Kindern wird in unserer Gesellschaft meist totgeschwiegen. Hast Du Dir schon einmal Gedanken gemacht, daß auch in Deiner Jungschargruppe Opfer sexueller Ausbeutung sein können? Statistisch gesehen müßten welche dabei sein, denn nach Schätzungen von Fachleuten ist jedes vierte Mädchen und jeder zwölfte Bub betroffen.
Sexuelle Gewalt bedeutet nicht immer Vergewaltigung, sondern beginnt meistens mit Streicheln, "Kitzelspielen", steigert sich zum Zwang, Pornohefte/filme anzuschauen, zu Berührungen im Geschlechtsbereich, usw. Die Täter sind zu 90 % Männer und kommen aus der Familie oder ihrem Umfeld. Sexueller Mißbrauch kommt in allen Schichten vor; das Vorurteil, so etwas passiert in einer "ordentlichen, christlichen Familie" nicht, ist nicht nur falsch, sondern hemmt die Aufklärung.
In der Jungschararbeit kannst Du zur Enttabuisierung sexueller Gewalt beitragen, indem ihr sie in der pfarrlichen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig ansprecht. Aber auch im Zusammensein mit Deinen Kindern kannst Du mit dem Thema sexuelle Gewalt konfrontiert sein.
Es gibt keine typischen Opfermerkmale. Jede Verhaltensauffälligkeit oder Verhaltensänderung eines Kindes kann auch Folge sexuellen Mißbrauchs sein. Wichtig ist, daß Du diesen Tatbestand nie ausschließt, wenn Dir bei einem Kind etwas komisch vorkommt. Wenn Du die Vermutung hast, sprich mit einem/r anderen GruppenleiterIn oder einer anderen Person, die das Kind kennt, darüber und tauscht eure Wahrnehmung aus.
Nehmt professionelle Hilfe in Anspruch! Weder die Eltern noch der mögliche Täter sollen frühzeitig mit einem Verdacht konfrontiert werden. Ruft bei einer Beratungsstelle oder einem Kinderschutzzentrum an. Aktuelle Kontaktadressen kannst Du im Jungscharbüro nachfragen.
Unabhängig von einem Verdacht ist es sinnvoll, Erfahrungen mit körperlicher Nähe und Intimität in der Jungschargruppe zu thematisieren. Dabei kannst Du Deine Kinder auf die Gefahr sexuellen Mißbrauchs aufmerksam machen und ihre Widerstandsfähigkeit stärken.
Hier findest du Adressen von Beratungsstellen...
Artikel 3 Kinderrechtskonvention:
"Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Das Wohl des Kindes ist im österreichischen Familienrecht ein wichtiger Grundgedanke. Aber nicht nur bei familienrelevanten Entscheidungen wie Obsorge oder Bezugsrecht ist die Berücksichtigung des Kindeswohls entscheidend, Leben und Lebensraum der Kinder wird ebenso durch Verkehrs-, Schul-, Wirtschafts- oder Sozialgesetze geregelt.
So betont die Kinderrechtskonvention auch, daß bei "allen Maßnahmen, die Kinder betreffen", das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Dazu braucht es Personen, die die Interessen von Kindern in Verfahren vertreten, Einrichtungen, die für politische Entscheidungen Fachwissen zu Kinderfragen bereithalten, verpflichtende Untersuchungen, die Auswirkungen von verschiedenen Entscheidungsalternativen auf die Kinder und ihre Lebenswelt aufzeigen, ...
Immer dort, wo Du merkst, daß in Politik und Verwaltung die Beachtung des Kindeswohls und der Kinderinteressen zu kurz kommen, könnt ihr auf das Fehlen solcher Maßnahmen hinweisen; bereits bestehende Einrichtungen kannst Du in der Jungschararbeit auch nutzen:
In den Landeshauptstädten gibt es überall eine Kinder- und Jugendanwaltschaft. Sie beraten Kinder und Eltern, helfen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kindern und Eltern bzw. Kindern und öffentlichen Einrichtungen, begutachten Gesetzesentwürfe, weisen auf Problemsituationen von Kindern öffentlich hin und geben Anregungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern. Bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft kannst Du Dich über den aktuellen Stand gesetzlicher Vorschriften informieren und Dich in rechtlichen Belangen beraten lassen.
In jeder Gemeinde sollte es eine/n Kinderbeauftragte/n der Gemeinde geben. Sie/Er könnte Ansprechpartner/in für Kinder vor Ort sein, die Interessen der Kinder bei kommunalen Entscheidungen einbringen und Initiativen zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern setzen. Die Jungschar Deiner Pfarre kann sich für die Einsetzung eines Kinderbeauftragten in eurer Gemeinde stark machen.
Bei anstehenden kommunalen Projekten wie Verkehrsregulierungen, Bauten oder Betriebsansiedlungen könnt ihr eine "Kinderfreundlichkeitsprüfung" einfordern. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind ja bereits vorgeschrieben, Kinderfreundlichkeitsprüfungen noch nicht, obwohl der Grundgedanke der gleiche ist: Vor Genehmigung des Projektes ist zu prüfen, welche Interessen der Kinder hiervon berührt sind und wie diese berücksichtigt werden können.